Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad pflegen, haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch. Der Anspruch bezieht sich auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die entweder Ihnen die Pflege oder dem Patienten den Alltag erleichtern. Sowohl pflegebedürftige ältere Menschen als auch pflegebedürftige Kinder und Erwachsene haben diesen gesetzlichen Anspruch.

Wann besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Wer gesetzlich pflegeversichert ist und die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann in den Genuss der Leistungen kommen:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel kann ohne ärztliche Verordnung direkt bei der Pflegekasse beantragt werden

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch muss der Arzt nicht verschreiben. Sie als pflegender Angehöriger oder der Pflegebedürftige selbst müssen lediglich für den Pflegebedürftigen einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit sie die Kosten übernimmt. Ihre pflegerat-Apotheke stellt Ihnen den Antrag zur Verfügung, unterstützt Sie beim Ausfüllen und auf dem Antragsweg.

Die Genehmigung der Kasse folgt bei anerkanntem Pflegegrad normalerweise innerhalb von vier Wochen. Der Antrag muss bei positiver Rückmeldung von der Kasse in der Regel nur einmal gestellt werden und der Pflegebedürftige bekommt daraufhin monatlich die benötigten Hilfsmittel von uns zugesandt.

In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezahlt?

Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der häuslichen Pflege (Produktgruppe 54) durch Angehörige von bis zu 40 Euro pro Monat.

Wann sind Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln fällig?

Werden nicht verordnete Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege (Produktgruppe 54) in Anspruch genommen, die den Betrag von 40 € monatlich übersteigen, muss der Versicherte den Betrag, der 40 € übersteigt, selbst bezahlen.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ansprüchen und Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Unsere pflegerat-Fachkräfte beantworten Ihnen alle Fragen und helfen Ihnen beim Stellen von Anträgen. Informieren Sie sich gern auch über unsere zusätzlichen Services rund um die regelmäßige Versorgung frei Haus, über Hilfsmittel und Inkontinenzprodukte.

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