oder
Hauptsächlich geht es darum, sicherzustellen, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn Sie diesen in der konkreten Situation nicht mehr selbständig äußern können. Außerdem ist es dadurch für Angehörige und Betreuende einfacher, Ihren Willen zu berücksichtigen und in Ihrem Sinne entscheiden zu können.
Die Patientenverfügung kann von jeder volljährigen Person schriftlich verfasst werden und erlangt mit der eigenhändigen Unterschrift Gültigkeit. Zudem sollten Sie vor Abschluss Ihrer Verfügung unbedingt ärztlichen oder fachkundigen Rat einholen.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die vorab niedergeschriebenen Festlegungen nicht mehr auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, entscheiden bevollmächtige Vertreter gemeinsam mit dem Arzt auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens. Dies kann, besonders bei folgenschweren Entscheidungen, eine komplizierte Angelegenheit sein und im schlimmsten Fall am eigentlichen Willen des Patienten vorbeigehen.
Wichtig zu wissen: Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit für ungültig erklären lassen und formlos widerrufen. Daher kann es sinnvoll sein, diese in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen - eventuell haben sich Ihre Vorstellungen über das Lebensende oder medizinische Behandlungen im Laufe der Zeit verändert. Aber: Für alle Beteiligten, also Ärzte, Pflegekräfte, Bevollmächtigte oder Angehörige ist Ihre Patientenverfügung bindend - außer es tritt eine Situation ein, die in der Verfügung nicht festgelegt wurde, dann muss eine bevollmächtige Person entscheiden.
Neben Ihren persönlichen Formulierungen muss eine Patientenverfügung
und
enthalten.
Für das Erstellen von Patientenverfügungen gibt es hilfreiche Vorlagen und eine Broschüre vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. Hier finden Sie auch Muster-Texte, die Sie für Ihre Verfügung verwenden können.
Je genauer Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen beschreiben, desto einfacher ist die Situation für alle Beteiligten, in Ihrem Sinne zu handeln, wenn bestimmte Entscheidungen getroffen werden müssen.
Folgende Fragen können Ihnen bei der Formulierung eventuell helfen:
Wichtig: Nahe Verwandte sind nicht automatisch bevollmächtigt bzw. haben kein automatisches Vertretungsrecht. Das heißt, für Ihre Angehörigen müssen Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, wenn Sie wollen, dass sie für Sie entscheiden.
Teilen Sie Ihrem Arzt und Ihren Vertrauten mit, dass Sie eine Patientenverfügung haben. So kann sichergestellt werden, dass diese auch erfüllt wird.
Kommen Sie bei Unklarheiten zur Thematik gerne zu uns in die Apotheke. Wir helfen Ihnen weiter.